Als „Verkehrssicherungspflicht“ bezeichnet man die Verpflichtung desjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Diese Verantwortung trifft auch Vereine und ihre Vorstände. Verschuldensmaßstab ist die Sorgfalt, die eine gewissenhafte und ihrer Aufgabe gewachsene Person anzuwenden pflegt. Wenn es um Verkehrssicherungspflicht geht, sind die Antworten […]
Tore Ungesicherte Tore sind häufig der Grund für schwere Unfälle.