Autowaschanlagen | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/Buerger-Staat/Feiertage/Veranstaltungen-an-Sonn-und-Feiertagen/Autowaschanlagen
Der Betrieb von Autowaschanlagen ist als werktägliche Tätigkeit grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für automatische Waschanlagen, die von den Autobesitzern selbst bedient werden.
So ist darauf zu achten, dass die Tore der vollständig geschlossenen Autowaschanlage