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schleswig-holstein.de – Hinweisgeberschutz

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/Hinweisgeberschutz/hinweisgeberschutz_node.html

Beschäftigte, die auf Missstände hinweisen, können dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken, die untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Dazu können sie sich anonym oder namentlich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Hinweisgebende stehen unter einem besonderen Schutz, zum Beispiel vor Benachteiligungen wegen ihrer Meldung.
Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche