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https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Service/Broschueren/Broschueren_VI/140820_alterseinkuenftegesetz_BMF.html?nn=5353ed61-5903-4c39-85cb-f2cf233b2e52

Es gibt viele Möglichkeiten zur Erzielung von Einkünften im Alter. Typische Alterseinkünfte sind etwa Pensionen und Renten aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen. Daneben dienen auch Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter. Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 neu geregelt. Mit diesem Gesetz wird – auf Grund einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften angeglichen. Insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in zunehmendem Maße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und die für Pensionen zu gewährenden Freibeträge werden schrittweise abgebaut. Auch der Abbau des im Bereich der Versorgungsbezüge bestehenden Versorgungsfreibetrags wird bis in das Jahr 2039 gestreckt. Unter dem Link finden Sie die Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen.
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