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Grünanlagen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Planung, Anlage und Unterhaltung aller städtischen Grünanlagen ist ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet des Baubetriebshofes. Die öffentlichen Park- und Grünanlagen prägen das Stadtgebiet und bieten allen Personen eine Möglichkeit der Erholung und Freizeitgestaltung. Die städtischen Grünanlagen umfassen insbesondere: -Parkanlagen (Emsseepark etc.)-Straßenbegleitgrün (einschl. Lärmschutzanlagen)-Beetanlagen (mit Dauer- und Wechselbepflanzung)-Spiel- und Bolzplätze-Sportplätze-Biotope und Ausgleichsflächen-Friedhöfe Die Unterhaltungsarbeiten umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten. Hierzu zählen insbesondere: -Rasen- und Gehölzschnitt-Baumkontrollen und -pflege-Ersatz- und Wechselbepflanzungen-Säuberung / Müllbeseitigung-Nachzucht von Pflanzen   Die Nachzucht von Pflanzen und Sträuchern erfolgt im Gewächshaus des Baubetriebshofes. Die Stadt Warendorf ist u. a.  Ausbildungsbetrieb für die Ausbildungsberufe Zierpflanzenbau und Friedhofsgärtner.
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Straßenreinigung und Winterdienst | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13693-VLR/strassenreinigung-und-winterdienst/

Zu den Aufgaben der Stadtreinigung gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst. Hierzu zählen: die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit nicht eine Übertragung auf die Bürger erfolgt ist und diese reinigungspflichtig sind die Sonderreinigungen (z.B. nach Veranstaltungen wie Rosenmontag,  verkaufsoffenen Sonntagen etc.) die Reinigung der Sinkkästen (Abflüsse am Straßenrand) die Reinigung der städtischen Liegenschaften. Weitere Informationen können Sie der u.a. Satzung entnehmen.
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Spiel- und Bolzplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13690-VLR/spiel-und-bolzplaetze/

Auf dem Gebiet der Stadt Warendorf befinden sich 67 öffentliche Spielplätze und 10 Bolzplätze. Die Verwaltung und die Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze erfolgt durch den Baubetriebshof. Zu den Verwaltungstätigkeiten gehören u. a. die Planung neuer Spielplätze, die Auswahl und Beschaffung neuer Spielgeräte und die Koordination von Kontroll- und Wartungsarbeiten. Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten werden die Grünflächen bearbeitet (Rasen- und Gehölzschnitt),  Spiel- und Bolzplätze gesäubert, Vandalismusschäden beseitigt, Spielgeräte repariert, abgebaut und neue Spielgeräte wieder aufgestellt.Durch qualifizierte Mitarbeiter des Baubetriebshofes werden alle Spielplätze und -geräte in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
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Gewerbezentralregister – Auskunft | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14035-VLR/gewerbezentralregister-auskunft/

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann für Sie als Privatperson oder für Ihre beim Amtsgericht eingetragene Firma (Handelsregisternummer mitbringen) beantragt werden. Wenn Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine deutsche Behörde benötigen, bringen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit.
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Bekanntmachungstafeln | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13867-VLR/bekanntmachungstafeln/

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Warendorf werden im Amtsblatt (siehe dort) veröffentlicht. Neben dem kostenpflichtigen Bezug und der kostenlosen Einsicht hier im Internet werden die Bekanntmachungen an verschiedenen Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet ausgehängt. Diese befinden sich an folgenden Standorten: 1. Warendorf, Rathaus, Markt 12. Einen, Am Kirchplatz3. Müssingen, Einener Straße4. Milte, Am Kirchplatz5. Hoetmar, Am Kirchplatz und Wallfahrtskapelle Buddenbaum6. Freckenhorst, Bürgerbüro, Everswinkler Straße 7 Neben dem Amtsblatt werden dort auch andere Veröffentlichungen (z.B. des Kreises Warendorf) ausgehängt.
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Sportstätten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Ausführliche Informationen zu einer Vielzahl von Sportstätten im Gebiet der Stadt Warendorf finden Sie an anderer Stelle dieser Website. Bitte folgen Sie diesem Link…   Für die städtischen Sporthallen gibt es eine Sporthallenordnung, die im Bereich der städt. Satzungen veröffentlicht ist.
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Parkerleichterung für Ärzte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden.
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Partnerstädte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Stadt Warendorf unterhält Partnerschaften mit den Städten Barentin (Frankreich), Pavilly (Frankreich), Oleśnica (Oels, Polen) und Petersfield (Großbritannien). Daneben pflegen viele Warendorfer Schulen und Vereine freundschaftliche Kontakte in ganz Europa. Das Ziel jeder Städtepartnerschaft bzw. freundschaftlicher Verbindung ist, durch gemeinsame Projekte und Veranstaltungen, die Menschen in den Städten einander näher zu bringen. Gelebte Partnerschaft bedeutet daher, persönliche Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Städte aufzubauen. An der Pflege dieser Kontakte beteiligen sich die Partnerschaftsvereine, aber auch viele Schulen und Vereine sowie Institutionen und die Stadtverwaltung. Für Fahrten in die Partnerstädte bzw. aus den Partnerstädten besteht die Möglichkeit, Zuschussanträge bei der Stadtverwaltung zu stellen.
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Bauplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Stadt Warendorf tritt als Anbieter voll erschlossener Wohnbaugrundstücke auf und bietet auch hier eine Veräußerung zu marktgerechten Konditionen. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren um städt. Baugrundstücke erfolgt eine Vergabe nach Richtlinien, die der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf beschließt. Die Vergaberichtlinien sollen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Einbeziehung verschiedener sozialer Aspekte berücksichtigen. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste für geplante oder aber künftige Baugebiete eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei. Eine Garantie auf Zuweisung eines Baugrundstückes entsteht hierdurch nicht.  Onlinebewerbung
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