Bauen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/bauen/
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe auch „Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot“) an allen Samstagen während der Ferienzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
Wenn eine Baustelle eingerichtet wird, die auch den öffentlichen Verkehrsraum beeinflusst, muss eine entsprechende Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden. Aus dem zugeordneten Formular können die erforderlichen Angaben entnommen werden. HINWEIS: Die Verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt im Fall von Aufbrüchen nicht die Aufbruchanzeige des Sachgebietes Gebäudewirtschaft und Tiefbau – Team Tiefbau.
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich lediglich dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt. Diese Veranstaltungen dürfen demnach z.B. durch Landjugenden, Schützenvereine o.Ä. durchgeführt werden, nicht jedoch von Privatpersonen. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Ein Osterfeuer dient der Brauchtums- und Traditionspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen.
der Verwaltung Service & Dienstleistungen Onlinedienste Haushalt & Finanzen Steuern