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Hundesteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist die Steuer – Hundes wird mit dem Hundesteuerbescheid auch die Hundemarke versandt.Festsetzung der Steuer – Die Steuer wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist die Steuer