Weihnachtsgeld: Keine Pfändung bis 780 Euro | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/weihnachtsgeld-keine-pfaendung-bis-780-euro-19903
Um unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes zu schützen, muss der Schuldner rasch und möglichst vor Auszahlung von sich aus aktiv werden und einen separaten Antrag stellen.
Hiervon werden aber noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
