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Jahresendabrechnung Wasser/Kanal/Abfall | Startseite

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Die Jahresendabrechnung wird immer zum Jahresende vorgenommen. Sollten Sie noch keinen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten Sie ein Ablesekärtchen per Post. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt bis spätestens Ende November an das Steuer- und Gebührenamt zurück. Die Funkwasserzähler werden stichtaggenau zum 31.12. ausgelesen. Hier müssen Sie nicht tätig werden.Mitte Januar erhalten Sie Ihren Jahresendabrechnungsbescheid.
Zuständige Abteilungen Steuern & Gebühren Zuständige Mitarbeitende Herr Cedric

Abfallberatung | Startseite

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Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden. Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) Zuständige Abteilungen Steuern

Abwassergebühr | Startseite

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Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes. Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser. Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren. Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Spezielle Hinweise für – Stadt Usingen Gebührentabelle Zuständige Abteilungen Steuern