Vorschlag zur Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/24347/26700.html
Einwegverpackungen Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer
Einwegverpackungen Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer
Meldung vom 24.11.2025
Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen
Vorauszahlungen haben den Vorteil, dass die Steuersumme nicht „auf einmal“ zu Beginn des Folgejahres gezahlt werden muss, sondern unterjährlich in Etappen.
muss aber nicht, eine Steuervorauszahlung für den Besteuerungszeitraum, in dem die Steuer
Die rechtlichen Vorgaben für eingetragene und gemeinnützige Vereine sind Thema eines Seminars der kostenlosen Fortbildungsreihe „Fit fürs Engagement“. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen
anderem die Vereinsgründung, die Satzungsgestaltung, die Mitgliederversammlung, die steuerlichen
Die Steuer muss dann vom Steuerpflichtigen bezahlt werden, er/sie kann Widerspruch
Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer
Auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Förderungen kommen zur Sprache.
In § 5 (5) der Verpackungssteuersatzung ist festgelegt:
In § 5 (5) der Verpackungssteuersatzung ist festgelegt: Zitat „Die Steuer wird
solcher High-Tech-Geräte.“ Bis zum Herbst prüft die Verwaltung, ob es eine kommunale Steuer
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