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Auslegungsrichtlinie für Tanzveranstaltungen – Stadt Köln

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/steuern-gebuehren/auslegungsrichtlinie-fuer-tanzveranstaltungen

Ziel war es, die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale transparenter zu fassen, um somit potentiellen Veranstaltern eine verlässliche Einschätzung zu ermöglichen, in welchen Fällen eine Tanzveranstaltung in Köln Vergnügungssteuerpflichtig ist.
Januar 2006 geltenden Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen