Gaststättenangelegenheiten – Sankt Wendel https://www.sankt-wendel.de/kreisstadt-sankt-wendel/buergerservice-rathaus/buergerservice/gewerbeamt/gaststaettenangelegenheiten/
Hinweise zum Betrieb von Schank- und/oder Speisewirtschaften Seit dem 17.06.2011 gilt das neue Saarländsiche Gaststättengesetz (SGastG). Dieses gilt für das gesamte Gaststättengewerbe. Darunter fällt jeder Unternehmer, der im stehenden Gewerbe Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer eine Gaststätte neu gründet, muss dieses Gewerbe anzeigen und zusätzlich bei […]
Alkoholausschank eine Zuverlässigkeitsprüfung (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, steuerliche
