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SEPA-Lastschriftmandat | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28189-VLR/sepa-lastschriftmandat/

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat erlauben Sie der Stadt Minden, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Minden auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Die Abbuchung der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.Vorteile für Sie:Sie können das SEPA-Lastschriftmandat online erteilen. Alternativ können Sie das PDF herunterladen, ausfüllen und per Post an uns senden (Stadt Minden, Finanzbuchhaltung, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden)Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.Wichtig: Sie müssen für alle Kostenarten ein eigenes SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen. Die Abbuchungen werden dann nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate widerrufen werden.Für folgende Fälle kann das Online-SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden:BestattungsgebührenBetreuungskosten/VerpflegungskostenElternbeitrag Offener GanztagErsatz FamilienpflegeErschließungsbeiträgeGewerbesteuerGrundbesitzabgabenHundesteuerKindergartengebührenKindertagespflegeMietenPachtenVergnügungssteuerVerpflegung KinderbetreuungZweitwohnungssteuerIn allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das PDF-Formular, das sich unter „Anträge/Formulare“ findet. 
Ausfüllen den Bescheid bereit, da im Formular das Kassenzeichen und die Bezeichnung der Steuer

SEPA-Lastschriftmandat | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28189-VLR/sepa-lastschriftmandat/?sds=1

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat erlauben Sie der Stadt Minden, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Minden auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Die Abbuchung der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.Vorteile für Sie:Sie können das SEPA-Lastschriftmandat online erteilen. Alternativ können Sie das PDF herunterladen, ausfüllen und per Post an uns senden (Stadt Minden, Finanzbuchhaltung, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden)Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.Wichtig: Sie müssen für alle Kostenarten ein eigenes SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen. Die Abbuchungen werden dann nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate widerrufen werden.Für folgende Fälle kann das Online-SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden:BestattungsgebührenBetreuungskosten/VerpflegungskostenElternbeitrag Offener GanztagErsatz FamilienpflegeErschließungsbeiträgeGewerbesteuerGrundbesitzabgabenHundesteuerKindergartengebührenKindertagespflegeMietenPachtenVergnügungssteuerVerpflegung KinderbetreuungZweitwohnungssteuerIn allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das PDF-Formular, das sich unter „Anträge/Formulare“ findet. 
Ausfüllen den Bescheid bereit, da im Formular das Kassenzeichen und die Bezeichnung der Steuer

Parkhaus GmbH: Rat gibt grünes Licht für Übernahme der Stammkapitalanteile | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2023/juni/parkhaus-gmbh-rat-gibt-gruenes-licht-fuer-uebernahme-der-stammkapitalanteile/

Die Mehrheitsgesellschafterin MEW übernimmt auch die Anteile der übrigen neun Gesellschafter. Bürgermeister Michael Jäcke: „Es wurde in der Vergangenheit viel erreicht“ 
geschlossen werden, der unter anderem das ebenerdige Parken unter Beachtung von steuerlichen

Grundsteuer wird neu berechnet – Abgabe „nicht auf die lange Bank schieben“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2022/september/grundsteuer-wird-neu-berechnet-abgabe-der-erklaerung-nicht-auf-die-lange-bank-schieben/

Bürgermeister Michael Jäcke richtet einen Appell an die Eigentümer*innen. Die Frist läuft noch bis zum 31. Oktober 2022.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Steuer