Etatrecht als „Königsrecht“ des Landtags https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/etatrecht?kontrast=1&cHash=8e2608b7bc6b70045f7ead0187bcf47d
Mit dem Etatrecht, dem sogenannten „Königsrecht“, beschließt der Landtag über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.
Verwendung der „öffentlichen Mittel“, die zum größten Teil der Bürgerschaft abgeforderte Steuern
