Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verwaltung-Beteiligung/%C3%84mter-Referate/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.196.1
Unberechtigt erhobene Steuer wird nach Veranlagung zurückerstattet. >> Hier finden
