Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/vorabverstaendigungsverfahren-bei-grenzueberschreitenden-sachverhalten-beantragen-l221955454
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
zuständige Behörde für das Vorabverständigungsverfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern
