Staatliche Beihilfen: McDonald’s bekam keine steuerliche Sonderbehandlung durch Luxemburg https://www.eiz-niedersachsen.de/staatliche-beihilfen-mcdonalds-bekam-keine-steuerliche-sonderbehandlung-durch-luxemburg/
VorlesenDie Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald’s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. Gleichzeitig begrüßt die Kommission die Maßnahmen, die Luxemburg ergriffen hat, um eine doppelte Nichtbesteuerung in Zukunft zu vermeiden.
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass McDonald’s keine Steuern auf seine Gewinne entrichtet