EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche "Sanierungsklausel" frei – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/eu-wettbewerbsaufsicht-gibt-deutsche-sanierungsklausel-frei/
VorlesenDie Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.
Vorschriften des deutschen Rechts, die es Unternehmen generell erlauben, Verluste für steuerliche
