Stadt Falkenstein: Formulare – Amt 24 – Bürgerservice – Startseite https://stadt-falkenstein.de/buergerservice/amt-24/formulare
Erklärung für Abbuchung, Kontoänderung, Widerruf von Einzugsermächtigungen für Steuern
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sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer
Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche
Hinweis: Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte
Vereinsgründung Kosten (Gebühren) keine Rechtsgrundlage § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche
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GrStG – Steuerbefreiungen § 9 GrStG – Stichtag für die Festsetzung, Entstehung der Steuer
von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher
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