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Erklärung für Abbuchung, Kontoänderung, Widerruf von Einzugsermächtigungen für Steuern
Erklärung für Abbuchung, Kontoänderung, Widerruf von Einzugsermächtigungen für Steuern
– 12:00 Uhr Mitarbeiter/Ansprechpartner Frau Katja Belke Mitarbeiterin – Steuern
steckt: Wir beraten unsere Mandanten und helfen dabei, ihre Unternehmensgeschicke zu steuern
sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer
Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche
von den Regelungen der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde Hinweis: Die Steuer
Vereinsgründung Kosten (Gebühren) keine Rechtsgrundlage § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche
oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten Der Steuer
– Steuerbefreiungen § 9 GrStG – Stichtag für die Festsetzung, Entstehung der Steuer
von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher