Sachbeschädigung https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung?type=response.write%289717087%27A%3D0
Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy – rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung.
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