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Discgolf Parcours im Glacis

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Discgolf ist eine moderne Variante des Golfspiels. Mit Frisbeescheiben oder speziellen Golf-Discs wird hierbei ein Hindernis Parcours durchspielt. Das Ziel – der Discgolfkorb – soll dabei mit so wenigen Würfen als möglich erreicht werden. Die Trendsportart Discgolf stellt – insbesondere in einem zentral gelegenen Park – eine neue und innovative Möglichkeit des gemeinsamen gesunden Sporttreibens für viele Menschen aller Altersgruppen dar. Der Discgolf Parcours im Park umfasst 9 Bahnen und einen Übungskorb. An jeder Abwurfstelle befindet sich eine Bahnbeschreibung, welche auch in Leichter Sprache dargestellt wird. Auf der Informationstafel werden der Verlauf der Bahnen, die wichtigsten Spielregeln, Sicherheitshinweise und Haftungsausschluss genauer erläutert. Weitere Informationen erhalten Sie durch den QR-Code auf diesem Schild und auf den Discgolfkörben. Der Bahnenverlauf ist auch in der Discgolf App UDisc zu finden in der Sie gerne Ihre Runden scoren können. Die Golf-Discs können – nach vorheriger Absprache –  in der Jugendherberge, Friedhofstraße 4 1/2, Tel.: 0841/305 – 1280 ausgeliehen werden. Als Nachweis wird ein Ausweisdokument benötigt – ohne dieses ist kein Verleih möglich. Bei Schulen/Gruppen reicht der Nachweis einer Lehrperson/Betreuungskraft. Hier empfehlen wir vorab telefonisch bei der Jugendherberge unter (0841 305-1280) nachzufragen, ob ausreichend Golf-Discs vorhanden sind. Eröffnung am 12. Oktober 2021 durch Bürgermeisterin Dr. Dorothea Deneke-Stoll:
Kreativität Laufstrecken Naherholung & Badeseen Schwimmbäder & Eisstadien Spiel

Ausweichquartier Städtischer Hort Schlaufüchse

https://www.ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung/Kitas-der-Stadt-Ingolstadt/Hort-Schlauf%C3%BCchse/?ffsn=true&Tx=2789.4820

Im städtischen Hort Schlaufüchse werden 70 Kinder, welche die erste bis vierte Klasse besuchen, betreut. Der Hort Schlaufüchse liegt im Süden von Ingolstadt im Stadtteil Haunwöhr. Die Einrichtung befindet sich im zweiten Stock der Grundschule Haunwöhr. In unmittelbarer Nähe liegt der Spielpark Fort Peyerl. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben. Eindrücke aus dem Hort Schlaufüchse
Nachmittag Freies Lernen und Spielen Funktionsräume, ein Garten und die Turnhalle

Hilfe zu Bestattungskosten (Sozialhilfeleistung)

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Bitte beachten Sie die Erläuterungen und wichtigen Hinweise im Text. Sprechen Sie möglichst vor Beauftragung eines Bestattungsunternehmens mit uns. Die Angehörigen des Verstorbenen sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Ist das Tragen der Kosten den Verpflichteten nicht zuzumuten, kann auf Antrag der jeweilige Träger der Sozialhilfe die erforderlichen Bestattungskosten übernehmen. Eine Hilfe des Sozialhilfeträgers kommt nur dann in Betracht, wenn Nachlass (das Erbe), Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgen oder Ähnliches des/der Verstorbenen nicht ausreicht und die Verpflichteten (Erben, Unterhaltpflichtige oder sonstige Verwandte) nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) zu tragen. Einen Antrag stellen können: die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. – soweit die Genannten nicht vorhanden sind – auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind. Beauftragt der bisherige Betreuer, Freunde, Nachbarn oder auch das Pflegeheim das Begräbnis, besteht für diese kein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für die Bestattungskosten. Der Antrag ist bei der Sozialhilfeverwaltungen zu stellen,  von dem der Verstorbenen zu Lebzeiten zuletzt Sozialleistungen bezogen hat oder in allen anderen Fällen das Sozialamt, in dessen Bereich der Sterbeort liegt (das gilt auch beim Bezug von Bürgergeld des Verstorbenen). Wichtige Hinweise: Es werden nur die notwendigen Kosten einer würdigen, einfachen und den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Bestattung übernommen. Dazu zählen zum Beispiel: alle Gebühren sowie die Kosten für Waschen, Kleiden und Einsargen des Leichnams, Sarg, Sargträger, eines einfachen Grabschmuckes sowie das Herrichten des Grabes einschließlich Erstbepflanzung. Bei einer Feuerbestattung sind es die Kosten der Einäscherung, des Urnenträgers sowie der Urne.  Überführungskosten werden getragen, wenn die Besonderheit des Einzelfalles dies rechtfertigt. Kosten wie zum Beispiel Sterbebilder, Todesanzeigen, Leichenschmaus und ähnliches müssen privat getragen werden. Es wird empfohlen, dies bei der Auftragserteilung zu berücksichtigen. Kontakt: Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ihre Ansprechpartner im Amt für Soziales, Auf der Schanz 39: A – Go, Pm – Z Telefon: 0841 305-50112 Gp – Pl Telefon: 0841 305-50111 Telefon: 0841 305-50113
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