Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kleine-lotterien-ausspielungen-und-tombolas-beantragung-einer-erlaubnis-oder-anzeige-allgemein-erlaubter-veranstaltungen-16879/
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Der Reinertrag des Veranstalters, die Gewinne der Spieler sowie die Kosten der kleinen