Recht auf ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/recht-auf-ewigen-widerspruch-bei-lebens-und-rentenversicherungen-12958
Wer aus einer laufenden Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen will, kann ihr mitunter auch Jahre nach Vertragsschluss noch widersprechen und eine Rückabwicklung des Vertrages erreichen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie darüber wissen müssen.
Akzeptiert die Versicherung den Widerspruch nicht, ist der nächste Schritt die Klage
