Altholz | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/altholz?parent=71844
Unter dem Begriff Altholz werden Industrierestholz und Gebrauchtholz zusammengefasst, soweit diese als Abfall anfallen. Bei Industrieresthölzern handelt es sich um in der Holzbe- oder -verarbeitung anfallende Holzreste. Gebrauchtholz bezeichnet hingegen gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil.
Diese umfasst im Allgemeinen die Schritte Vorsortierung, Zerkleinerung sowie Abtrennung
