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RKI – Projekte und Netzwerke – Projekt Q-Co: Quarantäne-Compliance

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Biologische-Gefahren/Projekte-Netzwerke/Projekte/Q-Co-Studie.html?nn=16779174

Ziel des Projekts ist es, Barrieren und Förderfaktoren für die Quarantäne-Compliance zu identifizieren und auf dieser Grundlage evidenzbasiert praktische Empfehlungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur effektiven Durchführung von seuchenhygienischen Maßnahmen abzuleiten.
Dieser Schritt dient als Grundlage für die Exploration weiterer relevanter Faktoren

RKI – Projekte und Netzwerke – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html?nn=16779174

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – Chikungunya-Fieber – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html?nn=16911034

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – ZBS 1: Hochpathogene Viren – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html?nn=16777974

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – Deutsches Biosicherheitsprogramm – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html?nn=16926656

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – Deutsches Biosicherheitsprogramm – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – ZBS 2: Hochpathogene mikrobielle Erreger – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Institut/Internationales/Biosicherheitsprogramm/RefBio.html?nn=16777980

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 188. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20230920-188-Bayer.html

Gegenstand der genehmigten Forschungsarbeiten unter Verwendung von hES-Zellen ist die Entwicklung und Optimierung von Verfahren für die Etablierung eines Prozesses zur Herstellung des bereits in der klinischen Erprobung befindlichen zellbasierten Therapeutikum Bemdaneprocel, das zur Behandlung des Morbus Parkinson eingesetzt werden soll, in größeren Maßstäben als bislang.
Ergebnis dieser Arbeiten soll ein gut charakterisiertes Modell für den Ernte-Einfrier-Schritt

RKI – Tuberkulose – Untersuchung auf Tuberkulose bei asylsuchenden Kindern und Jugendlichen < 15 Jahre

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/T/Tuberkulose/Tuberkulose-Screening_Kinder.html

Der vorliegende umsetzungsorientierte Vorschlag berücksichtigt die Stellungnahmen der pädiatrischen Fachgesellschaften. Der Fokus liegt auf dem Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose, wie er gemäß § 36 Absatz 4 IfSG gefordert wird.
Schritt zur Identifizierung von Kindern und Jugendlichen für weitergehende Untersuchungen

RKI – Gesundheitliche Einflussfaktoren A-Z – Untersuchung auf Tuberkulose bei asylsuchenden Kindern und Jugendlichen < 15 Jahre

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/T/Tuberkulose/Tuberkulose-Screening_Kinder.html?nn=16776936

Der vorliegende umsetzungsorientierte Vorschlag berücksichtigt die Stellungnahmen der pädiatrischen Fachgesellschaften. Der Fokus liegt auf dem Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose, wie er gemäß § 36 Absatz 4 IfSG gefordert wird.
Schritt zur Identifizierung von Kindern und Jugendlichen für weitergehende Untersuchungen