Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen | Stadt Kirchheim unter Teck https://www.kirchheim-teck.de/de/Stadt-Rathaus/Rathaus/Stadtverwaltung/Was-erledige-ich-wo/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=532
Während der Inobhutnahme ist das Jugendamt berechtigt, vorübergehend alle rechtlichen Schritte