Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt https://www.ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Familienportal/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.841.1
während der Inobhutnahme Das Jugendamt ist berechtigt, vorübergehend alle rechtlichen Schritte