Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt https://www.ingolstadt.de/Leben/Sport-Freizeit/Freizeitangebote/Stadtteiltreffs/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.841.1
der Inobhutnahme Das Jugendamt ist berechtigt, vorübergehend alle rechtlichen Schritte