Kommanditgesellschaft (KG) – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/kg-2253560
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreiben, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet.
Schritt 1: Abschluss des Gesellschaftsvertrages einer KG Die KG wird durch den Abschluss
