Einzelunternehmen – Definition – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/einzelunternehmen-2253550
Einzelunternehmer ist ein Gewerbetreibender, der allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) tätig ist und für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft gründet. Basisinformationen zur Führung und Gründung eines Einzelunternehmens.
unserer Anleitung “Mit dem Wunsch-Firmennamen ins Handelsregister” in nur fünf Schritten