Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kinder-und-jugendliche-inobhutnahme-durch-das-jugendamt-29321/
Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.
der Inobhutnahme Das Jugendamt ist berechtigt, vorübergehend alle rechtlichen Schritte