Stadt behält sich Prüfung weiterer Schritte vor | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/am/2006/100090.html
Das Verwaltungsgericht Weimar hatte in einem Eilverfahren zu entscheiden, ob das sofortige Verbot der Ausübung der Prostitution in einem Mehrfamilienhaus der Stadt Erfurt vom 14.03.2006 rechtmäßig
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