Kirchenrecht – EKD https://www.ekd.de/Kirchengerichtsbarkeit-Informationen-22131.htm
Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137 WRV räumt den Kirchen das Recht ein, ihre eigenen Angelegenheiten durch kirchliche Gesetze zu ordnen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit Ein weiterer Schritt zu einer einheitlichen Gerichtsstruktur