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Kommission unternimmt neue Schritte zum Schutz polnischer Richter vor politischer

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VorlesenDie Europäische Kommission hat heute beschlossen, die nächste Stufe eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu der neuen Disziplinarregelung für polnische Richter zu übermitteln. Am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.
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Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: Kommission unternimmt weitere Schritte

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VorlesenDie Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) im Rahmen ihres monatlichen Pakets Beschlüsse zu Vertragsverletzungsverfahren im Dezember veröffentlicht. Die Beschlüsse betreffen verschiedene Politikfelder und Mitgliedstaaten. 138 Verfahren werden eingestellt. Die Kommission hat unter anderem ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen geschickt, weil die Kommission der Auffassung ist, dass Polen gegen EU-Recht verstößt. Es ist der polnischen Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter gestattet, über Angelegenheiten zu entscheiden, die Richterinnen und Richter unmittelbar betreffen. Neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt es in diesem Monat nicht.
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