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GVO-Monitoring | BFN

https://www.bfn.de/gvo-monitoring

Das Monitoring gentechnisch-veränderter Organismen (GVO) dient dazu, schädliche Auswirkungen dieser auf Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit zu erfassen, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesetzliche Grundlage bilden dafür die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und das nationale Gentechnikgesetz (GenTG), wodurch Antragstellende zur Erarbeitung und Umsetzung eines Monitorings verpflichtet werden. Das BfN ist als Benehmensbehörde in den Vollzug des Gentechnikgesetzes eingebunden. Es bewertet die mit den Zulassungsanträgen einzureichenden Monitoringpläne und die nach Marktzulassung vorzulegenden Monitoringberichte aus naturschutzfachlicher Sicht. Zur Sicherstellung einer aussagekräftigen und effektiven Beobachtung von schädlichen Auswirkungen und auch um Fehlstellen in den Monitoringplänen zu identifizieren, werden naturschutzfachliche Monitoringkonzepte und -methoden entwickelt bzw. angepasst oder optimiert.
In einem ersten Schritt wurden das Boden-Dauerbeobachtungsprogramm der Länder, das

Gefährdung | BFN

https://www.bfn.de/gefaehrdung

Neben dem Grad der Natürlichkeit von Lebensräumen spielt die Gefährdungssituation und Seltenheit eine wichtige Rolle bei naturschutzfachlichen Bewertungen. Verzeichnisse gefährdeter Biotoptypen stellen eine parallel einzusetzende Ergänzung zu den Roten Listen der Arten dar, deren besonderer Vorteil in dem vollständigen Raumbezug liegt. Die Roten Listen gefährdeter Biotope sind dabei ent­sprechend als ein flächendeckend nutzbares Bewertungsinstrument einsetzbar. Die Gefährdungseinstufungen deuten zudem auf aktuelle Handlungserfordernisse hin und können ggf. Prioritätensetzungen unterstützen.
In einem weiteren Schritt wird die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG) mit der 

FFH Bericht 2019 | BFN

https://www.bfn.de/ffh-bericht-2019

Mit dem vierten Nationalen Bericht (Berichtsperiode 2013 – 2018) gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie wird zum dritten Mal ein umfassender Bericht über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie vorgelegt. Der Nationale Bericht 2019 beinhaltet die Bewertung der Erhaltungszustände von 93 Lebensraumtypen, 199 Einzelarten sowie vier Artengruppen. Zum zweiten Mal (erstmalig 2013) konnten umfangreiche Ergebnisse des bundesweiten FFH-Monitorings gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie für die Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Arten der Anhänge II und IV in den FFH-Bericht einfliessen. Damit basiert der Nationale Bericht auf einer sehr umfangreichen, bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage.
Berichtsabstimmung Die Bewertungsvorschläge werden in einem nächsten Schritt auf