Dienstrechtsreform in Hessen | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/dienstrechtsreform-in-hessen
Infolge der Grundgesetzänderung im Jahr 2006 sind der Bund und die Bundesländer weitgehend selbst für ihre dienstrechtlichen Vorschriften zuständig.
Erster gesetzgeberischer Schritt war sodann das Hessische Beamtenrechtsanpassungsgesetz