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Schiedsstelle

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Schiedsstellen werden als außergerichtliche Institutionen bezeichnet. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren kann bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch genommen werden. Hintergrund ist die Entlastung der Gerichte sowie die Findung schneller- und einvernehmlicher Lösungen aller Beteiligten. Falls Sie Hilfe bei zivilrechtlichen Streitigkeiten benötigen, dann richten Sie bitte Ihren formlosen Antrag an: Stadt Wettin-Löbejün Schiedsstelle Markt 1 06193 Wettin-Löbejün Wir werden Ihren Antrag im Anschluss ungeöffnet an die Schiedsperson weiterleiten.
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