Die Informationen zur Beantragung einer Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung werden vom Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung gestellt: Informationen zur Beantragung einer Parkerleichterung Die IFG stellt in all ihren Parkeinrichtungen Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese können sowohl von Dauer- als auch von Kurzparkern genutzt werden. Entsprechende Hinweisschilder kennzeichnen diese Parkplätze. Informationen zu den Stellplätzen für Menschen mit Behinderung der IFG
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