Artikel 8: Versammlungsfreiheit – für Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel8-versammlung
GrundgesetzArtikel 8: Versammlungsfreiheit heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich versammeln dürfen – auch du! Lies mehr dazu in der Grundrechtefibel!
Zum Beispiel auf einem Platz oder in einem Park.
