RKI – Konsiliarlabor für Pockenviren – Informationen zur Diagnostik im ZBS 1-Speziallabor und Konsiliarlabor für Pockenviren https://www.rki.de/DE/Themen/Forschung-und-Forschungsdaten/Nationale-Referenzzentren-und-Konsiliarlabore/Pockenviren/Informationen_Diagnostik.html?nn=16892790
Die Labormethoden zum Nachweis einer Virusinfektion können entweder das Virus selbst erfassen (direkter Nachweis) oder die Reaktion des Immunsystems auf die Infektion (indirekter Nachweis). Beim direkten Erregernachweis werden Bestandteile des Virus in biologischem Probenmaterial (z.B. Abstrich, Blut, Urin) nachgewiesen. Hierbei werden Abschnitte der Erbsubstanz des Virus mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder Virusproteine z.B. mittels Antigen-Nachweis detektiert. Die Erbsubstanz der untersuchten Person wird bei der Anwendung dieser Methoden nicht entschlüsselt. Während PCR und Antigen/Protein-Test ausschließlich Virusbestandteile detektieren, ermöglicht die Anzucht von Viren in der Zellkultur den Nachweis vollständiger, vermehrungsfähiger Viren.
für Pockenviren Konsiliarlabor für respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren