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RKI – Konsiliarlabor für respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren (PIV) und humane Metapneumoviren (HMPV) – Anhang zum Epidemiologischen Bulletin 32/2024

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/32_24_Anhang.html?nn=16892658

Anhang zur wissenschaftlichen Begründung zur Empfehlung der STIKO für eine Standardimpfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Personen ≥ 75 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren
Konsiliarlabore Konsiliar­labor für respira­torische Syncytial­viren (RSV), Para­influenza­viren

RKI – Konsiliarlabor für respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren (PIV) und humane Metapneumoviren (HMPV) – RSV-Infektion (Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV))

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Falldefinitionen/Downloads/RSV.html?nn=16892658

RKI-Falldefinition Gemäß § 11 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen. Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussagekräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen.
Konsiliarlabore Konsiliar­labor für respira­torische Syncytial­viren (RSV), Para­influenza­viren

RKI – FG 16: Erreger von Pilz- und Parasiteninfektionen und Mykobakte – Hinweise zur reisemedizinischen Beratung durch externe Anbieter

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/R/Reiseassoziierte-Infektionskrankheiten/reisemed_Beratung.html?nn=16777776

Eine individuelle Beratung Reisender gehört nicht zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts. Hierfür stehen spezialisierte niedergelassenen Ärzte, Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter als kompetente Anbieter zur Verfügung.
Abteilung 1: Infektions­krank­heiten Fachgebiet 16: Erreger von Pilz- und Para­siten­infektionen

RKI – Stellungnahmen nach Paragraf 16 Abs. 2 GenDG

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/GEKO/Stellungnahmen/stellungnahmen-nach-paragraf-16-abs-2-gendg-node.html

Nach § 16 Abs. 2 GenDG darf mit einer genetischen Reihenuntersuchung nur begonnen werden, „wenn die Gendiagnostik-Kommission die Untersuchung in einer schriftlichen Stellungnahme bewertet hat.“ Dies gilt nur für solche Untersuchungen, die erst nach Inkrafttreten des GenDG am 01.02.2010 eingeführt und damit erst dann begonnen wurden.
Stabsstellen Gendiagnostik-Kommission (GEKO) Stellung­nahmen nach Para­graf

RKI – Stellungnahmen nach Paragraf 16 Abs. 2 GenDG – Genetische Reihenuntersuchung zur Früherkennung der Sichelzellkrankheit im Rahmen des Erweiterten Neugeborenen-Screenings

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/GEKO/Stellungnahmen/Stellungnahme_SCD.html?nn=16778304

Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat die vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgestimmten Unterlagen vom 20.11.2020 zum „„Screening auf Sichelzellkrankheit bei Neugeborenen“ gemäß § 16 Abs. 2 Gendiagnostikgesetz (GenDG) geprüft und bewertet.
Stabsstellen Gendiagnostik-Kommission (GEKO) Stellung­nahmen nach Para­graf