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Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Gleichstellungsbeauftragte%C2%A0

Die Gleichberechtigung von Frauen und MÀnnern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der RealitÀt nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg fÌr eine tatsÀchliche Chancengleichheit von Frauen und MÀnnern in allen Lebensbereichen ein.
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Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Gleichstellungsbeauftragte/%22https://www.youtube.com/embed/6T8lYR1xce0?+width=%22

Die Gleichberechtigung von Frauen und MÀnnern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der RealitÀt nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg fÌr eine tatsÀchliche Chancengleichheit von Frauen und MÀnnern in allen Lebensbereichen ein.
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Die Gleichberechtigung von Frauen und MÀnnern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der RealitÀt nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg fÌr eine tatsÀchliche Chancengleichheit von Frauen und MÀnnern in allen Lebensbereichen ein.
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Die Gleichberechtigung von Frauen und MÀnnern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der RealitÀt nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg fÌr eine tatsÀchliche Chancengleichheit von Frauen und MÀnnern in allen Lebensbereichen ein.
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