Artikel 6: Ehe, Familie und Kinder – Grundrechte | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel6-ehe
Grundgesetz Artikel 6: Ehe, Familie und Kinder sind besonders geschützt. Das ist eines deiner Grundrechte. Lerne mehr dazu in der Grundrechtefibel!
Manche Kinder leben bei beiden Elternteilen, andere nur bei Mama oder bei Papa.
