Wer in NRW Bürgerfunk machen möchte, muss nachweisen, daß er an einer besonderen Qualifizierungsmaßnahme – Das heißt, jeder muss die Verantwortung dafür tragen können, dass der Bürgerfunkbeitrag nicht gegen geltendes
StartseiteZum NachlesenMedienorientierungPartizipationZertifizierung Wer in NRW Bürgerfunk machen möchte, muss
https://www.medienanstalt-nrw.de/werbung
Zu den wesentlichen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW gehören der Jugendschutz, der Nutzerschutz, der Schutz der Menschenwürde und Vielfalt in den Medien. Zum Nutzerschutz zählt auch die richtige Werbekennzeichnung. Wer mediale Inhalte bereitstellt, ist deshalb in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Mediennutzerinnen und -nutzer redaktionelle Inhalte von Werbung unterscheiden und werbliche Inhalte sofort als solche erkennen können.
eine Dienstleistung eine Gegenleistung von einem Unternehmen erhält, macht in aller Regel Werbung und muss
https://www.medienanstalt-nrw.de/werbung.html
Zu den wesentlichen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW gehören der Jugendschutz, der Nutzerschutz, der Schutz der Menschenwürde und Vielfalt in den Medien. Zum Nutzerschutz zählt auch die richtige Werbekennzeichnung. Wer mediale Inhalte bereitstellt, ist deshalb in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Mediennutzerinnen und -nutzer redaktionelle Inhalte von Werbung unterscheiden und werbliche Inhalte sofort als solche erkennen können.
eine Dienstleistung eine Gegenleistung von einem Unternehmen erhält, macht in aller Regel Werbung und muss
Nur Seiten von www.medienanstalt-nrw.de anzeigen