Amtliche Bescheinigung: Unschädlichkeitszeugnis | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/102/Amtliche_Bescheinigung_Unschaedlichkeitszeugnis.php
Soll ein kleiner Teil eines Grundstückes verkauft werden, kann ein Unschädlichkeitszeugnis erforderlich sein. Dieses bescheinigt, dass die Abtrennung des Grundstücksteils im Grundbuch für den verbleibenden Teil „unschädlich“ ist, weil z.B. eine eingetragene Belastung auch durch das restliche Stück ausreichend abgesichert ist.
Rechtsänderung im Grundbuch kann erfolgen, ohne dass jeder Berechtigte dem zustimmen muss
