Rechtswahl für die Namensführung von Ehegatten | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/rechtswahl-fuer-die-namensfuehrung-von-ehegatten.php
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen erklären, dass ihre Namen in der Ehe nach einem ausländischen Recht gebildet werden sollen.
Die Erklärung muss jedoch nicht zeitgleich oder am selben Ort abgegeben werden.
