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Persönliche Bewilligung für Veranstaltungen im Umherziehen (Schausteller- und Zirkusbetriebe, Wandertheater usw.) oder Unterhaltungsspielapparate – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/persoenliche-bewilligung.html

Für Veranstaltungen im Umherziehen, wie Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe oder Wandertheater, oder für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten müssen Sie einmalig eine persönliche Bewilligung beantragen.
Veranstalterin oder der Veranstalter keinen Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat, muss