Widerruf von Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsanlagen – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/anlagen/massnahmen/widerruf.html
Der Widerruf einstweiliger Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen kann, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, bei der Gewerbebehörde beantragt werden.
Zuständige Stelle Der Antrag muss bei dem Magistratischen Bezirksamt eingebracht
