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Bestellung technische*r Betriebsleiter*in eines Elektrizitätsnetzes – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/personal/elektrizitaet/bestellung/betriebsleiter.html

Netzbetreiber*innen sind verpflichtet, vor Aufnahme des Betriebes eines Netzes eine natürliche Person als Betriebsleiter*in für die technische Leitung und Überwachung des Betriebes des Netzes zu bestellen.
Die Bestellung muss von der Behörde genehmigt werden (§ 35 Abs. 5 WelWG 2005).