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Abbruch in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre, sowie Abbruch von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden – Bestätigung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/stadtentwicklung/baulicheanlagen/abbruch.html

Bestätigung bei Abbruch in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre, sowie Abbruch von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden
Ein entsprechender Abbruch muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der