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Eignungsfeststellung von Veranstaltungsstätten oder mobilen Anlagen – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/veranstaltungsort/staetten/eignung.html

Wenn Zweifel an der Eignung einer Veranstaltungsstätte für die Durchführung einer bestimmten Veranstaltung bestehen oder bei wesentlicher Änderung der Veranstaltungsstätte müssen Sie die Eignungsfeststellung beantragen.
VG genannten Interessen beeinträchtigen können, muss vor Durchführung weiterer

Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/finanzwesen/foerderung/katastrophenschaeden.html

Wenn bei Ihrem Eigentum außergewöhnliche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind, können Sie um eine finanzielle Hilfe ansuchen.
Der Schaden muss im Bundesland Wien eingetreten sein.