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Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/finanzwesen/foerderung/katastrophenschaeden.html

Wenn bei Ihrem Eigentum außergewöhnliche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind, können Sie um eine finanzielle Hilfe ansuchen.
Der Schaden muss im Bundesland Wien eingetreten sein.

Abbruch in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre, sowie Abbruch von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden – Bestätigung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/stadtentwicklung/baulicheanlagen/abbruch.html

Bestätigung bei Abbruch in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre, sowie Abbruch von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden
Ein entsprechender Abbruch muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der